Strecke mit Flexpreis "stückweise befahren" ? (Fahrkarten und Angebote)

Fabian318, Münster i. W., Sonntag, 08.01.2017, 22:04 (vor 2657 Tagen) @ Barbara

Ist der Begriff "Kreuzfahrt" im tariflichen Sinne denn irgendwo definiert?

Nein. Deshalb würde ich zuerst Rosenheim-Salzburg und dann München-Rosenheim mit einem Fahrschein München-Salzburg auch nicht als Kreuzfahrt bezeichnen, da kreuzt sich kein Reiseweg. Es stellt sich viel mehr die Frage, ob irgendwo steht, dass nach Ankunft am Zielbahnhof die gesamte Fahrkarte ungültig wird bzw. Teilstrecken nur in Richtung auf das Ziel zulässig sind, ähnlich wie das Verbot, die Hinfahrt nach der Rückfahrt anzutreten, wie hier schon mal diskutiert wurde („Bei Fahrkarten für Hin- und Rückfahrt wird nach Antritt der Rückfahrt die Fahrkarte für die Hinfahrt ungültig.“).

Eine Kreuzfahrt wäre für mich Hamburg-München-Köln-Leipzig, irgendwo bei Hannover oder Kassel kreuzen sich die Reisewege buchstäblich. Am ehesten ist das sogar eine Rundfahrt (auch nicht im Tarif definiert), da Start und Ziel de facto identisch sind, wobei du ja auch wie gefordert mehrere Fahrscheine haben wirst. Außerdem dürftest du ja auch in Salzburg wen treffen, zusammen nach München fahren mit dem Auto, dort übernachten und am Folgetag nach Rosenheim zurück, gar keine so unmögliche Vorstellung. Bleibt also die Frage, ob Teilstrecken nur in Richtung auf das Ziel zulässig sind, mit Kreuz-, Quer- und Rundfahrten kommen wir da meines Erachtens aber nicht so recht weiter.


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