LIDL-Ticket und Kassenbeleg (Fahrkarten und Angebote)

bers, Freitag, 28.10.2016, 12:52 (vor 2709 Tagen) @ meilensammler

Ohne jetzt die Diskussion zu wiederholen.

Stell Dir einfach vor, auf dem Kassenbon würde stattdessen stehen: "Vor der Fahrt ist der Fahrgast verpflichtet, im DB-Reisezentrum die deutsche Nationalhymne zu singen". Das wäre genau dieselbe Situation - Du würdest auch nirgendwo einen Hinweis finden, dass das Singen der Nationalhymne nicht erforderlich ist.

Das Singen ist sicher sinnfrei, aber warum es legal nicht erforderlich sein sollte, ist mir unklar.

Weil es einfach nicht üblich ist, nicht erforderliche Bedingungen anzugeben. Deshalb ist die Situation "eine Quelle verlangt den Kassenbon, alle anderen Quellen schweigen" absolut normal.

Aber sie steht nun mal auf dem Kassenbon. Wäre die Bedingung nicht erforderlich, sollte sie dann nicht üblicherweise auch NICHT auf dem Kassenbon erscheinen? Anyway, ...

Ich würde Dir raten, auf community.bahn.de zu fragen - dort bekommst Du eine offizielle Antwort, die auch für andere sichtbar ist. Das hilft Dir hoffentlich, die innere Ruhe wieder zu finden ;)

Guter Tip, Danke.


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