! Begleiter bei Schwerbehinderung (Fahrkarten und Angebote)

oppermad, Wuppertal/Wunstorf, Dienstag, 25.10.2016, 15:14 (vor 2734 Tagen) @ lululu
bearbeitet von oppermad, Dienstag, 25.10.2016, 15:16

Hallo Lululu,

Du hast alles richtig erfasst. Der werte Kontolleur in der S-Bahn meinte, dass Begleiter schwerbehinderter Personen grundsätzlich nur in der 2. Klasse Freifahrt hätten. Eine Ausnahme bestehe nur, wenn die Schwerbehinderung wegen Kriegsbeschädigung u. ä. bestehe. Dank des von sflori geposteten Links bezieht sich das wohl eher auf die Zahlungspflicht für die Wertmarke, die in bestimmten Fällen entfällt und für die Fahrkartenkontrolle nicht relevant ist.

Hin- und Rückfahrt sind die beiden jeweils mit Sparpreis 1. Klasse gefahren.

Nachdem abends ein Fahrgastbetreuer einer Privatbahn trotz Fahrkarte 1. Klasse die Wertmarke angeschaut hat, war klar, dass es wieder schiefgehen muss. Nachdem er zunächst die Fahrkarte meinem Vater zugeschrieben hat, obwohl "Annemarie" als Vorname recht eindeutig ist, hat er es bei dem Hinweis belassen, dass mancher Kollege sehr genau ist und man sich ggfs. bei einem 60er rechtfertigen müsse.

Ich bin mit meinem Vater als möglichen Begleiter dahingehend übereingekommen, dass er sich ggfs. eine Fahrpreisnacherhebung ausstellen lässt und ich ihm beim Widerspruch behilflich bin. Schade, eine Alternative sehe ich aber nicht.

Grüße,

Dirk

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Wer ist kundig auf folgenden Baureihen:
101, 103, 110, 111, 112, 120, 139, 140, 141, 143, 150, 151, 155, 181.2, 218, 225, 233, 362, 420, 472, 601, 605, 624, 628, 643 und 644?
Richtig: Bender!


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