Ist nur "kulante Serviceleistung" - Danke. Verstanden (Fahrkarten und Angebote)

br752, Sonntag, 23.10.2016, 20:51 (vor 2714 Tagen) @ sibiminus

Und eben diesen Abgleich von Namen auf der Fahrkarte und der ID-Karte muss durch eine Person erfolgen, weil eben die Schreibweisen mannigfaltig sind. *)


In einem solchen Fall ist der Ausdruck im Reisezentrum nicht möglich. 6.1.1 regelt in dem gleichen Absatz Folgendes: Unter www.bahn.de können Inhaber [...] Online-Tickets online buchen und selbst ausdrucken.

Prima. Das stimmt. Das steht aber "koennen", nicht "muessen" ;-) - Na gut.

Wenn man sich für einen Vertriebsweg entscheidet, sollte man die zugrundeliegenden Bedingungen akzeptieren. Dass eine kulante Serviceleistung zur Verhinderung von Missbrauch in solchen Fällen nicht angeboten werden kann, ist dann hinzunehmen. Sorry.

Ok, jetzt verstehe ich: "Wenn man im Reisezentrum den Namen nicht "passend" in die Maske eingeben kann weil der Computer (Terminal) oder Mitarbeiterin oder Mitarbeiter dazu nicht in der Lage sind (wertfrei), steht einem die kulante Serviceleistung nicht zur Verfuegung".

Jetzt habe ich es auch verstanden. Man darf sich darauf eben nicht verlassen. Bin froh, dass das so genau geregelt ist.


Danke


BR752


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