Erhöhtes Beförderungsentgelt - Fragen (Fahrkarten und Angebote)

bahnerausleidenschaft, Dienstag, 27.09.2016, 08:04 (vor 2761 Tagen) @ JeDi

Gilt ein gezahltes "Erhöhtes Beförderungsentgelt" als ein Fahrschein der 1. oder der 2. Klasse? Oder darf man wählen? Oder muss man in der 1. Klasse erwischt werden, um in der 1. Klasse weiter fahren zu können?

Das wirst du dann gefragt, da hängt ja auch die Berechnung des EBE dran.

Kann man in das "erhöhte Beförderungsentgelt" auch eine Rückfahrt inkludieren? Z. B. ich werde ohne Fahrschein auf der Fahrt von Ffm nach Mainz erwischt - kann ich beim Kontrolleur angeben, dass ich dann auch zurück fahre (bzw. "von Frankfurt nach Offenbach über Mainz fahre"), um einen möglichst hohen Gegenwert für die 60 EUR zu bekommen?

Kannst du natürlich tun, die 60 EUR zahlst du allerdings für die bereits zurückgelegte Strecke. Für die Weiterfahrt kommt der normale Flexpreis obendrauf.

Wenn der normale Fahrpreis 30 EUR übersteigt und somit die Höhe der Fahrpreisnacherhebung bestimmt - wird vom Fahrpreis der BahnCard-Rabatt abgezogen?

Nein.

Seit wann kann man das EBE auch direkt für die Rückfahrt machen? Was für ein Blödsinn.


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