Kein Bedarf mehr für alte Loks (Allgemeines Forum)

guru61, Arolfingen, Donnerstag, 25.08.2016, 08:12 (vor 2772 Tagen) @ ffz
bearbeitet von guru61, Donnerstag, 25.08.2016, 08:13

Die Höllentalbahn ist eine Steilstrecke man braucht dort starke Loks mit entsprechenden Bremsen umd die Strecke überhaupt befahren zu dürfen. Eine 143er darf dort 3 Dostos hoch ziehen ohne 2. Lok, eine 146er 4 Dostos. Nicht umsonst ist bei der Berg- und Talfahrt ein Tf-Begleiter Vorschrift. Es gibt bis heute außer den Karlsruher Straßenbahnen keinen Elektrotriebwagen der eine Steilstreckenzulassung hat. Mit Jakobsdrehgestellen schafft amn die notwendigen Bremsprozente bei weitem nicht ganz abgesehen von den 2 unabhängigen Bremssystemen. Der Triebwagen muss die elektrische Wiederstandsbremse und die Druckluftbremse getrennt ansteuern können. Rückspeisen nützt auf der Höllentalbahn Nichts, da bei mehreren zurück speisenden Fahrzeugen das Stromnetz dort zusammenbricht. Nicht umsonst darf zB am Gotthard oder am Lötschberg nicht nur mit der E-Bremse gebremst werden bei Drehstromloks, das würde das Stromnetz nicht vertragen.

Sorry, aber diese Aussagen sind falsch:
Sowohl auf der Südostbahn mit langen Steigungen und Gefällen von 50 Promille wird mit Flirts gefahren (mit Jacobsdrehgestellen). Auf der Uetlibergbahn mit Steigungen und Gefällen von 70 Promille werden ebenfalls seit Mitte der 70er Jahren mit Be 8/8 (inzwischen ausgemustert) mit einem Knüppel gefahren. Und die heutigen Stadler Triebwagen haben ebenfalls die kombinierte Bremse.
http://www.szu.ch/fileadmin/szu/pdf/newsletter/Info_Be_510.pdf
Dass die automatische Bremse im Notfall separat, direkt und ohne über einen Bremsrechner zu gehen, angesteuert werden muss, ist ein Gebot der Vernunft. Das hat meines Wissens jedes Normalspur Triebfahrzeug in der Schweiz.

Dass auf den Gefällen mit der E- Bremse nicht voll gebremst werden darf hat nichts mit der Stromversorgung zu tun, sondern mit den Pufferdrücken. Denn die Unterwerke, im Prinzip ein einfacher Trafo bei Einphasenstrom, können die Leistung auf beide Richtungen übertragen.

Die Bedienung der Bremsen kannst du selber im Kapitel 14 nachlesen:
https://www.bav.admin.ch/bav/de/home/rechtliches/rechtsgrundlagen-vorschriften/fdv-2016...

Unter 2.6.2 steht sogar, dass Triebfahrzeuge am Schluss mit der vollen Bremskraft bremsen dürfen:

Bei einzeln bedienten Triebfahrzeugen darf nur auf dem an der
Spitze und den schiebenden Triebfahrzeugen die höchstzulässige
Bremskraft ausgenützt werden
. Bei allen übrigen Triebfahrzeugen
darf mit der elektrischen Bremse nur deren Eigengewicht abgebremst
werden.

Mindestens eine Zeitlang hat die BLS an den Scheitelstationen bei Doppeltraktion eine Lok an den Zugschluss rangiert, eben, weil dann die volle elektrische Bremskraft ausgenützt werden konnte.

Das mit dem Netz, das nicht aufnahmefähig ist, ist, mindestens in der Schweiz, ein Märchen.
Schliesslich hatten schon die Prototyp Loks aus den 20er Jahren Rekuperationsbremsen (Be 6/8 I).

Gruss Guru


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