Zugbindung auf *ersetzten* Zug (Aktueller Betrieb)

musicus, Freitag, 15.07.2016, 14:18 (vor 2834 Tagen) @ michael_seelze
bearbeitet von musicus, Freitag, 15.07.2016, 14:23

@sflori

Doch. Denn in "den Zügen" bezeichnet eine Zugnummer.

Hier wird's offenbar schon Interpretationssache. Von Zugnummer, steht in den BB nämlich nix, woher nimmst du also die Gewähr für deine Sichtweise?
"In den Zügen" verweist für sich genommen leider nur auf eine qualitative Differenzierung. Man kann's somit auch als "Zuggattung" oder "Produktklasse" lesen. (also sinngemäß "gilt für den ICE, der am 11.11. um 11:11 Uhr von Köln nach Düsseldorf fährt in der 2. Klasse")

@JeDi & michael_seelze

Wenn eine Fahrkarte nur zur Fahrt in den Zügen und zu Tagen und Zeiten, die in der Fahrkarte bezeichnet sind, berechtigt und in der Fahrkarte der Zug mit "ICE 279 [+ Uhrzeit und Abgangsbahnhof]" angegeben ist, berechtigt diese Fahrkarte nur zur Fahrt mit diesem Zug.

Doch, die Fahrkarte berechtigt zur Fahrt in den auf ihr bezeichneten Zügen (also ICE 4711 und IC 815 - und nicht IC 2901). Wenn der ausfällt also auch in jedem anderen.

Deinem "also..." Schluss folge ich nicht ganz. Es sind laut BB die Züge nämlich nur unkonkret, auf der Fahrkarte bezeichnet und durch Zug bzw. Leistung, Wagenklasse, Datum und Uhrzeit umschrieben und *nicht* konkret durch eine Zugnummer definiert respektive identifiziert. Der Verweis auf die Uhrzeit wäre schlicht sinnlos, wenn Zug=Zugnummer gelten würde. (Oder gibt es täglich mehrere verschiedene FV-Leistungen mit derselben Zugnummer zu unterschiedlichen Uhrzeiten?)
Ich kann mich nur wiederholen: Für Planverkehre stimmt das alles zweifellos. Aber bereits der Begriff "Ersatzfahrt" impliziert, dass es sich bei der Leistung um eine 1:1-Kompensation des ausgefallenen Zuges handelt. Ganz besonders dann, wenn Linienführung und Zeitlage gleich sind, sehe ich keinen Anlass die Zugbindung unter Berufung auf BB oder FGR, aufzuheben. Natürlich bestehen davon unbenommen Spielräume für kulantes Handeln.

Wenn ein Zug ausfällt und ich per Fahrkarte an diesen Zug (s.o) gebunden bin, habe ich doch eine entsprechende Verspätung am Zielort lt. Beförderungsvertrag zu erwarten, da ich ohne Inanspruchnahme der FGR gar nicht vom Bahnhof, ab dem der in der Fahrkarte bezeichnete Zug ausfällt, weiterfahren dürfte.

Diesen Punkt kann ich insofern nicht nachvollziehen, als dass die Beförderungsrechte bzw. -pflichten bei einer Ersatzleistung, die den ausgefallenen Zug ersetzt, ja durch den Ersatz(!)charakter der Ersatzfahrt auf den Ersatzzug übergehen. Der Anbieter stellt ja die Ersatzleistung gerade zur Abwendung von Schäden und daraus resultierenden Schadensersatzforderungen, sowie zur Wahrung der Pünktlichkeit bereit, eben um zu vermeiden, dass eine Aufhebung der Zugbindung im Sinne der FGR erfolgen kann. Ich finde es gewagt, dem Dienstleister die Möglichkeit zur vertragsgemäßen Erfüllung mit dem Argument der *betrieblichen* Nomenklatur zu versagen. Abgesehen davon ergibt dieser Standpunkt nur unter der Prämisse Zug=Zugnummer Sinn

Ich frage mich, wenn die Sache so einfach wäre, wie von Dir angegeben, warum die DB Fernverkehr AG den Ersatzzug verkehrlich (nicht betrieblich) nicht mit der ursprgl. Zuggattung und Nummer versieht, um dem Problem vorzubeugen.

Das frage ich mich in der Tat auch.

Meine Vermutung ist, dass man die BB vorsätzlich so schwammig formuliert hat, gerade weil man mit der Zugbindung die Kundschaft auch an ggf. verkehrende Ersatzfahrten binden will, wobei es sich mir nicht erschließt, weshalb man nicht entweder den Grundsatz Zug=Zugnummer in den BB festschreibt (wenn die Sache so einfach wäre, wie von michael_seelze angegeben) oder Ersatzfahrten verkehrlich unter der Nummer des ausgefallenen Zuges laufen lässt. Wäre es anders, steigen etliche der Ersatzfahrtbetroffenen SP-Reisenden in einen stark ausgelasteten anderen Zug, kommen idealerweise mit 120+x Minuten Verspätung ans Ziel, so dass man viele Leute hoch entschädigen muss, während der bereitgestellte Ersatzzug in gleicher Zeitlage auf gleicher Trasse halbleer durch die Pampa gondelt. Für eine mit zusätzlichem Aufwand bereitgestellte Ersatzfahrt in zeitgleicher Lage und mit gleicher Linienführung der DB auch noch 50% Entschädigungssumme abzupressen, finde sogar ich dreist.


gesamter Thread:

 RSS-Feed dieser Diskussion

powered by my little forum