Frühere Angesichtsregel (Allgemeines Forum)

Mario-ICE, Mittwoch, 10.02.2016, 15:12 (vor 2991 Tagen) @ michael_seelze

Gab es früher nicht einmal die Regelung, dass wenn die Fahrgäste ihren Anschlusszug noch sehen können, dieser warten muss? Wurde das - wenn auch nur eine Zeitlang - eigentlich je mal konsequent umgesetzt oder existierte dies nie als wirklich verbindliche Anordnung für das Betriebspersonal und war nur so eine Art Empfehlung?


Es gab zumindest noch im Jahr 2009 einen Zusatz zu einem Modul der Richtlinie 420 (Betriebsleitstellen), in dem es im Abschnitt 3 "Wartezeitregelungen" in den Absätzen (5)"Angesichtsregel" und (6)S-Bahn hieß:

(5) Angesichts des am selben Bahnsteig einfahrenden Zuges (Zubringer) erhält der wartende Zug (Abbringer) 3 Minuten zusätzliche Wartezeit.[...](6)Die Angesichts-Regel gilt nicht für S-Bahnen.

Die Definition von "Wartezeit" war im Abschnitt 2 festgelegt:

Unter Wartezeit versteht man die zu vertretende Abfahrt-/Zusatzverspätung eines auf Anschluss wartenden Zuges einschließlich der zu erwartenden Zugfolgeverspätung bei anschließendem Befahren desselben Streckenabschnittes. Sie beginnt mit der planmäßigen Abfahrtzeit des wartenden Zuges.[...]

Diese Regelung wurde mit der weiteren Zunahme der ESTW aus den Wartezeitregelungen genommen, da niemand verbindlich sicherstellen kann, das die Angesichtsregelung auch greift.


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