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MAPO81, Sonntag, 23.08.2009, 00:10 (vor 5357 Tagen) @ Graukärtchenfahrer

"Bis zu einem Jahr nach Ablauf der Gültigkeit der Fahrkarte hat der Kunde die Möglichkeit, seine Ansprüche geltend zu machen. Dazu muss er die Fahrkarte, ggf. erforderliche Belege und das Fahrgastrechte-Formular oder ein formloses Schreiben einreichen."

Quelle: bahn.de


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