Beförderungspflicht - oder doch nicht? (Allgemeines Forum)

fabs, Braunschweig, Freitag, 21.08.2009, 19:12 (vor 5353 Tagen)
bearbeitet von fabs, Freitag, 21.08.2009, 19:13

Moin!
Jetzt frag ich mich, ob es rechtlich möglich ist, eine komplette Gruppe in Manier der Sippenhaft von der Beförderung auszuschließen?

http://www.eintracht.com/magazin/artikel.php?artikel=12454&type=&menuid=113&...

Ich stelle mir folgendes vor:
1. Fußballfan fährt in zivil (soll heißen ohne Fan-Klamotten) mit, setzt sich aber zu den anderen Fans.
2. Fußballfan will gar nicht zum Spiel, sondern zu Oma nach Göttingen. Aufgrund der aktuellen Wetterlage setzt er sich eine Schirmmütze auf, die das Logo des Vereins trägt.

Ich will hier keine Diskussion über Fußballfans lostreten, sonder eure Meinung hören, ob so etwas überhaupt rechtlich durchführbar ist?

PBefG (Personen Beförderungs Gesetz

§ 22 Beförderungspflicht

Der Unternehmer ist zur Beförderung verpflichtet, wenn
1. die Beförderungsbedingungen eingehalten werden,
2. die Beförderung mit den regelmäßig eingesetzten Beförderungsmitteln möglich ist und
3. die Beförderung nicht durch Umstände verhindert wird, die der Unternehmer nicht abwenden und denen er auch nicht abhelfen kann.

Wie sieht es mit Punkt 3 aus, kann dieser hier zur Anwendung kommen? Das klingt für mich eher nach Unwetterschäden o.ä.

Und nein, mich trifft es nicht, da ich nicht vor habe, nach Regensburg zu fahren - und selbst wenn, garantiert nicht mit Metronom - diese Aktion macht das Unternehmen mal wieder noch unsympathischer. Hier geht es auch nicht darum, daß es sich um Braunschweiger handelt, sonder ums Prinzip.

Viele Grüße
fabs

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Es gibt Dinge im Leben, die dich schnell aus der Bahn werfen können!
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