Mitnahme Fahrrad nur auf Kulanz (Allgemeines Forum)

Tino, Sonntag, 26.07.2015, 19:45 (vor 3169 Tagen) @ Marien

Grundsätzlich wie mein Vorgänger schon schrieb ein absoluter Ausschluß von der Beförderung. Besonders bei solch kleinen Zügen wie BR 411 und BR 415 wird es auch keine Ausnahmen geben weil eine Vermischung von Fahrrädern und Fahrgästen zu keiner Zeit zugelassen ist. Hier müsste also die Lounge (am Schluß des Zuges) bzw. der erste oder letzte Wagen leer&verschlossen fahren. Da ein 7-Teiler aber gerade mal einen Standard IC (Wagen 6-12) ersetzt, würde ein verschlossener Wagen knapp 65 Sitzplätze opfern. Dies ist nicht zumutbar. Daher muss man abwegen und die Beförderung mit Fahrrädern auf andere Züge verteilen.

Anders sieht es bei der BR 401 aus. Dort gibt es zum einen Abteile die man separat verschließen kann. Somit kann trotz alledem der Großraumwagen weiterhin mit Fahrgästen besetzt werden. Ebenso fällt bei der BR 401 ein komplett verschlossener Wagen nicht so sehr ins Gewicht.


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