? zu Problemen mit Ersatzzug + Fahrradmitnahme (Allgemeines Forum)

Proeter, Sonntag, 26.07.2015, 18:02 (vor 3190 Tagen)
bearbeitet von Proeter, Sonntag, 26.07.2015, 18:04

Hallo liebe Leute,

mit viel Mühe habe ich bahnaverse Bekannte davon überzeugt, mit der Bahn und dem Fahrrad in den Urlaub zu fahren. Bei der Reiseplanung für die Leute wollte ich auf Nummer sicher gehen, daher habe ich eine umsteigefreie Verbindung mit Reservierungsmöglichkeit und dazu noch in einer nachfrageschwachen Zeit gewählt. Es sollte am frühen Morgen von Duisburg nach Kiel gehen.

Und trotz bester Planung läuft alles schief. Statt des geplanten IC kommt ein Ersatz-ICE (411). Meines Wissens die einzige ERes in Deutschland ohne Fahrradstellplätze. Und hier im Forum wurde bereits diskutiert, dass ein Ersatz-ICE, der einen IC ersetzt, ausnahmsweise Fahrräder mitnimmt (üblicherweise).
Hier nicht.

1.) Wie ist die Fahrradmitnahme in Ersatz-ICEs eigentlich geregelt? Gibt es eine Weisung, die dem ZuB klare Regeln vorgibt, unter welchen Bedingungen er die Fahrräder im Ersatz-ICE erlaubt?

2.) Aus den verschiedensten Gründen kann es dazu kommen, dass man seine pflichtreservierte Reisekette verlässt. Reservieren einer Ersatzverbidung am Reisetag ist nicht möglich, wird sogar gezielt unterbunden (im Gegensatz zu Sitzplatzreservierungen). Bei jedem Fernzug "auf gut Glück" nachzufragen kann auch keine Lösung sein, da verbringt man mitunter (gerade in den Sommerferien) Stunden auf dem Bahnsteig und fährt evtl. sogar in eine Sackgasse, wenn es mit dem Anschlusszug dann nicht weitergeht. Welches Konzept verfolgt die Bahn für solche Reisende? Gibt es sogar offizielle Vorschläge?

3.) Kann irgendjemand am Bahnhof herauskriegen, ob für bestimmte Züge bei Reservierungsschluss noch freie Stellplätze verfügbar waren?

4.) Weiß jemand, warum Reservierungen am Reisetag nicht möglich sind? Bei der ČD beispielsweise geht das (sogar für fahrende Züge), dafür wird die Reservierungspflicht dann aber sehr strikt durchgezogen. Wer ohne Reservierung einsteigt, muss ununterbrochen an seinem Fahrrad verbleiben und ggf. aussteigen.

Mir ist klar, dass hier Fahrgastrechte gelten - aber für die mehrstündinge Verspätungen, die sich bei solchen Vorfällen schnell anhäufen, ist das ein kleiner Trost.


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