Fahren auf Sicht/Gefahrprävention (Allgemeines Forum)

ffz, Samstag, 04.07.2015, 23:55 (vor 3191 Tagen) @ Destear

Bekommt der Tf einen Befehl auf Sicht zu fahren, so hat er seine Geschwinndigkeit so einzurichten, dass er jederzeit vor einem Hindernis/einer person anhalten kann, maximal 40 km/h. Nachts und bei unsichtigem Wetter liegt es in der Entscheidung des Tf die Fahrt auf Sicht zu verweigern, wenn das Anhalten aus seiner Sicht nicht möglich ist.

Das Problem ist wie schon von anderen geschrieben, dass heute jeder ein Smartphone hat und viele sich wichtig machen wollen. So wäre zB das Ereignis von Mainz nie durch die Bundespolizei untersucht worden und der Bf Mainz Hbf gesperrt worden, wenn nicht ein paar Leute gemeint hätten die Polizei und die Bild-Zeitung informieren zu müssen. Das Problem der Notfallleitstellen der DB sind die Herkunft der Meldungen, bei einem Tf oder einem sonstigen Eisenbahner geht man davon aus, dass er die Gefahr einschätzen kann, wenn jemand mit einem Körbchen an die Brombeerhecke am Gleis geht wird er eher nicht von der nächsten Zug hüpfen, sondern an den Früchten interessiert sein, also informiert man die Tf, dass der Fall bekannt ist und sie die Situation beobachten sollen, sprich Personen am Gleis. Kommt die Meldung von einem Passanten, dann ruft der bei der Polizei oder dem Notruf an, dann geht die Meldekette anders rum, die Strecke wird gesperrt da die Bundespolizei oder die Landespolizei im Auftrag der Bundespolizei an die Strecke rausfährt und die Strecke absucht, die Strecke wird gesperrt, damit nachher kein Polizist von einem Zug erfasst wird. Die Übung hatten wir einmal am Bidensee zwischen Hörbranz und Bregenz, dass zwei Polizisten und ich meine der Bestatter von einem Zug erfasst wurden und getötet wurden. Die Bundespolizei fordert also die Sperrung der Strecke zum Schutz ihrer Mitarbeiter, das sind behördliche Anordnungen denen sich DB Netz zu fügen hat.

Eine Autobahn muss nie gesperrt werden, wenn sich dort Personen befinden, da ein Autofahrer immer auf Sicht fährt, er muss seine Geschwindigkeit so einrichten, dass er vor einem Hindernis zum stehen kommt. Wenn also ein Autofahrer auf der Autobahn eine Person überfährt muss er mindestens mit einer Teilschuld und einer Anzeige wegen fahrlässiger Körperverletzung mit oder ohen Todesfolge rechnen. Dass viele Pkw-Fahrer eher fahren als könnten sie Kilometerweit sehen und innerhalb von Sekunden zum stehen kommen, weiß ich leider auch. Bei der Eisenbahn darf sich der Tf drauf verlassen, dass bei einem Fahrt zeigenden Signal sich keine Hindernisse in seinem Fahrweg befinden bis zum nächsten Hauptsignal.


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