Ich sehe es etwas differenzierter.... (Allgemeines Forum)

JeDi, überall und nirgendwo, Samstag, 25.04.2015, 10:04 (vor 3282 Tagen) @ Manitou

Zu klären wäre dabei, ob die billigende Inkaufnahme des Schadens für einen Dritten als (grob) fahrlässig (dann zahlt die Privathaftpflichtversicherung) oder vorsätzlich (hier muß der Verursacher mit seinem eigenem Vermögen, auch über den Tod hinaus, haften) vom Gericht bewertet wird.

Eine billigende Inkaufnahme läuft doch eigentlich immer als Eventualvorsatz? Da eine Fahrlässigkeit drauf zu drehen würde ich jetzt mal für schwer bis unmöglich halten.

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Weg mit dem 4744!


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