ZM: Suizidversuchende zu Schmerzensgeld an Tf verurteilt (Allgemeines Forum)

GibmirZucker, Freitag, 24.04.2015, 22:57 (vor 3261 Tagen) @ Splittergattung

Ich kann die Lokführerin in ihrem Wunsch nach Schmerzensgeld natürlich verstehen

Wohl war weniger die Lokführerin direkt die Akteuerin, als deren Anwälte. Üblicherweise wird der Schadenverursacher zur Rechenschaft gezogen, verzichtet das Opfer, wird das Geld nicht automatisch von anderen Institutionen (Versicherung, Arbeitgeber) übernommen.

andererseits wird die Beklagte (...) den Versuch nicht aus Lust am Lokführerärgern begangen haben

Die meisten Täter schädigen andere Menschen nicht aus purer Lust am Ärgern. Aber man muss auch für den Kollateralschaden gerade stehen, wer eine Tanke überfällt, weil er unbedingt Kippen braucht, dabei der Verkäuferin die Zähne rausschlägt, tut dies eben auch nur, weil er in der Verzweiflung seine Sucht stillen will und nicht weil er primär Gewalt ausüben will.


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