ZM: Suizidversuchende zu Schmerzensgeld an Tf verurteilt (Allgemeines Forum)

Splittergattung, Freitag, 24.04.2015, 22:34 (vor 3288 Tagen)

http://www.sueddeutsche.de/muenchen/forderung-nach-schmerzensgeld-lokfuehrerin-verklagt...

"Eine 23-Jährige Münchnerin wollte sich mit einem Sprung vor die S-Bahn das Leben nehmen. Sie überlebte schwer verletzt. Nun muss sie der Lokführerin Schmerzensgeld bezahlen, da diese seitdem unter einer Posttraumatischen Belastungsstörung leidet. Nach Meinung des Gerichts muss vor einer solchen Tat klar sein, dass dadurch bei Zugführern ein psychischer Schaden verursacht wird."

Ich kann die Lokführerin in ihrem Wunsch nach Schmerzensgeld natürlich verstehen, andererseits wird die Beklagte (auch wenn das Gericht keine Krankheit bewiesen sieht) den Versuch nicht aus Lust am Lokführerärgern begangen haben und ist insofern mit ihrer Situation zu dem Zeitpunkt und mit den Unfallfolgen schon genug getroffen.
Dass das Schmerzensgeld juristisch vertretbar ist, sehen wir ja, aber ob die Forderung aus ethischen Gründen unbedingt sein muss - schwierige Frage...


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