§ 42a PBefG beachten (Allgemeines Forum)

numi, Montag, 26.01.2015, 01:13 (vor 3351 Tagen) @ Holger2

Da "zwischen diesen Haltestellen Schienenpersonennahverkehr mit einer Reisezeit bis zu einer Stunde betrieben wird", ist für Gießen - Frankfurt wohl keine Genehmigung möglich. Siehe auch § 42a PBefG http://www.gesetze-im-internet.de/pbefg/__42a.html

Eigentlich wäre auch Marburg - Frankfurt knapp darüber, hier scheint man wohl eine Ausnahme zugelassen zu haben. Für Gießen scheint es diese Ausnahme aber nicht zu geben. Auf einer Linie Marburg - Gießen - Frankfurt - Frankfurt Flughafen wäre also für Fahrgäste aus Gießen nur die Strecke Gießen - Frankfurt Flughafen erlaubt. Es dürften keine Fahrgäste auf Marburg - Gießen und Gießen - Frankfurt (Hbf) befördert werden.


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