Lesegerät der Bahn: Was wird überprüft beim Online-Ticket? (Allgemeines Forum)

Tino, Donnerstag, 30.10.2014, 23:02 (vor 3458 Tagen) @ chriL999

Schwachsinn. Die elektronische Fahrpreisnacherhebung (eFN) muss manuell vom Bediener erstellt werden. Baden-Baden oder sonst eine Einrichtung wird ohne konkrete Daten keine eFN erstellen und versenden. Ebenso wäre es nicht zulässig einfach mal so eben einen doppelten Betrag x abzubuchen. Auf welcher Grundlage berechnet sich denn dieser Betrag. Auch hier kann nur über die eFN der erhöhte Fahrpreis berechnet werden.

Lediglich liegt ein Betrugsversuch vor wenn zum Bsp. in ICE xx1 von München nach Nürnberg ein- und dasselbe Ticket elektronisch entwertet wird wie ca. 20 min. später in ICE xx2. Denn dann kann irgendwas nicht stimmen und dann wird das selbstverständlich ein Fall für die Rechtsabteilung.

Bei Bauarbeiten, Aufhebung der Zugbindung, etc. gibt es vor Abschluss der Online Ticket Kontrolle noch die Möglichkeit einen Freitext ins MT einzugeben. Diese Information kann sicher zur Bearbeitung und Klärung für die Kollegen in Baden-Baden von Vorteil sein.


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