Will die DB auf Schadenersatz klagen? (Allgemeines Forum)

geko, München, Sonntag, 19.10.2014, 19:46 (vor 3469 Tagen) @ ICE-TD

Dann soll dein befreundeter Rechtsanwalt nochmal ein paar Semester Jura studieren. Für Warnstreiks gibt es keine Urabstimmung, somit würde selbst wenn es zu einem Schuldspruch käme schon mal kein Schadensersatz für alle Streiktage fällig. Außerdem hat die DB das nach dem Ergebnis der Urabstimmung sicher schon geprüft mit ihren Anwälten, dazu braucht sie nicht die Bildzeitung.

Deinen freundlichen, überheblichen und leicht überflüssigen Rat leite ich gerne weiter.

Es geht natürlich um die als "Erzwingungsstreik" deklarierten Tage NACH der Urabstimmung.

Die DB könnte ja durchaus auf die Idee kommen, die GDL in das finanzielle Messer laufen zu lassen.


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