Ersatzfahrplan und Fahrgastrechte (Fahrkarten und Angebote)

JeDi, überall und nirgendwo, Samstag, 18.10.2014, 21:56 (vor 3477 Tagen) @ frank_le

Kurzfristige Ausfälle in RIS sind egal - es gilt der veröffentlichte Fahrplan.

Falsch. Man beachte hierzu Artikel 17(4) der VO 1371:

"Der Fahrgast hat keinen Anspruch auf Entschädigung, wenn er bereits vor dem Kauf der Fahrkarte über eine Verspätung informiert wurde"

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Weg mit dem 4744!


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