Ersatzfahrplan und Fahrgastrechte (Fahrkarten und Angebote)

frank_le, Samstag, 18.10.2014, 20:30 (vor 3450 Tagen) @ JeDi

Es geht dabei um eine Fahrt heute am späten Abend. Auf der entsprechenden Nahverkehrsstrecke verkehren seit heute Nachmittag keine Züge mehr. Kann ich mir am Automaten nun also eine Fahrkarte kaufen und dann direkt ein Taxi rufen, sofern die Kosten 80 Euro nicht überschreiten und ich auf der betreffenden Strecke kein einziger Zug mehr fährt?
Ist der Ersatzfahrplan also ein offizieller Fahrplan nach Fahrgastrechten, so dass die "Taxi-Regelung" nur mit Fahrkarten gültig ist, die vor Veröffentlichung des Ersatzfahrplanes gekauft wurden? Wenn ja, wann ist ein Ersatzfahrplan gültig - gibs da Veröffentlichungsformalia, an die sich die Bahn halten muss?


Es gibt Formalia - nämlich die Veröffentlichung in der Fahrplanauskunft. Ansonsten entfällt der Anspruch auf Fahrgastrechteleistungen, wenn die Verspätung beim Kauf der Fahrkarte bereits bekannt ist, das ist sie, wenn du am Automaten kaufst definitiv (die Zugsausfälle werden ja angezeigt).


Es gilt der Normalfahrplan als Basis!

Mittwoch bin ich auch mit dem Taxi von Hannover nach Leipzig gefahren. Einfach mit dem Ticket zur DB Information und Taxi Gutschein ausstellen lassen. Das Ticket habe ich wie immer kurz vorher Online gekauft.


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