"Freischreiben" - analog Gültigschreiben (Allgemeines Forum)

SuperMazza, Donnerstag, 18.06.2009, 16:59 (vor 5418 Tagen) @ fabs

So will es die Bahn: Zitat aus der Info für DB-Agenturen:

Grundsätze
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Über Ausfall, Teilausfall, Verspätung von Zügen oder Anschlussversäumnis, werden auf Wunsch des Reisenden durch die DB Bescheinigungen ausgestellt.

Bescheinigungen werden möglichst auf der Fahrkarte ggf. aber auch auf einem besonderem Blatt oder speziellem Vordruck erteilt.

Bescheinigungen sowie das Gültigschreiben von Fahrkarten werden nur durch Mitarbeiter der DB vorgenommen und sind immer mit Tagesstempel oder Zangenabdruck und Unterschrift versehen.

Gültigschreiben von Fahrkarten / Verlängerung der Geltungsdauer
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Folgende Änderungen von Fahrkarten sind nur durch Mitarbeiter der DB zugelassen:

Gültigschreiben für einen anderen Weg/Grenzübergang im In- und Ausland

Verlängerung der Geltungsdauer

Aufhebung der Zugbindung bei kontingentierten Fahrkarten

Ggf. kostenlose Ausgabe von Fahrkarten für Globalpreiszüge

Es steht hier nicht, dass man verpflichtet ist. Abgesehen davon hat soweit ich weiß jeder Zugbegleiter die Möglichkeit zu sehen / zu erfahren, ob der vorher genutzte Zug tatsächlich Verspätung hatte und wieviel.


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