Unangemessene Rechtsausübung (Allgemeines Forum)

andy24b, Dienstag, 02.09.2014, 13:01 (vor 3523 Tagen) @ Destear

Das Streikrecht ist ja unbestritten. Es gibt aber auch Rechtskonstrukt, dass sich "unzulässigen Rechtsausübung" nennt. Das könnte z. B. gegeben sein, wenn jemand sein Recht in einer unangemssenen Form ausübt. Z. B. in dem eine Gewerkschaft anders streikt als sie vorher ankündigt. Zumindest am Nachmittag ging die GDL in einer eignenen PM davon aus, dass es zu einer "erheblichen Einschränkung des Zugverkehrs" kommt.

Gewerkschaften sollen für Ihre Mitglieder kämpfen. Von mir aus auch hart. Aber fair sollte es schon bleiben.

Und Gewerkschaften sollten keine Mitarbeiter beleidigen. Bei der Bahn arbeiten sicher Menschen mit Behinderung.

Ich mag keine unzuverlässigen und pöbelnden Menschen oder Organisationen,


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