Wie ich ja auch schrieb: (Allgemeines Forum)

Giovanni, Dienstag, 22.07.2014, 19:09 (vor 3558 Tagen) @ agw

Eigentlich ist mir das ja als häufiger Fahrer der 1.Klasse ganz lieb, dass die 1.Klasse kein Freiwild ist und alle absichtlichen und unabsichtlichen Schwarzfahrer rausgebeten werden.

Im VBB-Tarif sind S-Bahnen klassenlos - d.h. auch wenn eine 1. Klasse vorhanden ist (zur Zeit nur S4) muss kein Aufpreis erworben werden. Außer man hat ein DB-Ticket...

Meine Mutter ist mal aus Versehen und außer Atem in die 1.Klasse gestiegen (X-Wagen), weil mehrere Türen an einem 2.Klasse-Wagen gesperrt waren.
"Zufällig" haben die Kontrolleure direkt nach Abfahrt kontrolliert und schön FN an Rentner verteilt.

Wenn man dann nicht brav seinen Perso zückt, kann anscheinnd alles passieren.

...ob die Liebesbriefe aus Baden-Baden angenehmer sind?

Ich weiß zwar nicht, was das für eine S-Bahn es in diesem Falle war, aber das Nachzahlen vom 1.Klasse-Aufpreis wird wohl prinzipiell nicht möglich gewesen sein.

Laut VVS-Tarifbestimmungen ist eine Kombination aus Schülerzeitkarte und 1.Klasse-Aufpreis grundsätzlich nicht zulässig.

Leider für den Laien schwer zu verstehen, aber am besten lässt man sich die ohne Worte die FN ausstellen und erhebt dann von zu Hause in Ruhe Einspruch, falls dieser berechtigt ist.

Liebesbriefe aus Baden-Baden sind nicht Jedermanns Hobby - und ob da das Problem verstanden oder nachvollzogen werden kann, steht zudem auf einem ganz anderen Blatt.

--
Wo Logik aufhört fängt das DB-Preissystem an.
2.4.4: "Eine Fahrkarte für eine höhere Produktklasse berechtigt [...] auch zur Beförderung in einer niedrigeren Produktklasse."
Ein Doppelstock-RE ist 4.631,5mm hoch - ein ICE1-Speisewagen nur 4.295mm ;)


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