Wert E-Coupons (Allgemeines Forum)

Colaholiker, Frankfurt / Hildesheim, Dienstag, 22.07.2014, 14:19 (vor 3538 Tagen) @ wachtberghöhle

Wir sprechen hier doch von Aktionsgutscheinen, die in Verbindung mit u.a. vielen Kalorien zu bekommen waren, richtig?

Versuchst du hier, jemandem ein schlechtes Gewissen zu machen? ;-)

Jeder Einlöser hat damit die Möglichkeit, den zu zahlenden Endpreis einmalig um den Gutscheinbetrag zu mindern. Das ist ein Entgegenkommen der Bahn und ich kann da keine Forderung auf eine grundsätzliche Rabattmöglichkeit erkennen. Diese wäre der Fall, wenn der Gusctheinbetrag auch nach Stornierung wieder zu Verfügung stünde.

Und genau daß er nicht mehr zur Verfgung steht, ist ja das Problem! Der Gutschein ist kein Entgegenkommen der Bahn (okay, daß der Gutschein "verschenkt" wird, ist Entgegenkommen, aber das wars dann auch), der Gutschein ist ein Zahlungsmittel. Kein gesetzliches versteht sich, ich kann dafür nicht bei Edeka Lebensmittel kaufen, aber ein von der DB ausgestelltes Zahlungsmittel im Wert von X Euro, das auf das eigene Produktangebot angerechnet werden kann (Insert Sternchen and Kleingedrucktes here). Man setzt also ein Zahlungsmittel ein, und erhält bei Stornierung davon nichts zurück... Wird so gehandhabt, ist aber m.E. falsch.

Eine Gerät zum Angebotspreis gekauft, der nur am 1.7. für 20 EUR günstiger zu haben war, wird auch nicht zurückgenommen mit der Möglichkeit nun ein anderes Gerät für 20€ günstiger zu erwerben.

Wo kommt in Deinem Beispiel ein Gutschein vor? Es geht nicht um Angebotspreise, die ich auf Bahnisch eher im Bereich der Sparpreise ansiedeln würde. Wenn ich heute einen Sparpreis für Zug A auf einer bestimmten Relation buche, kann ich den nicht morgen auf einen später fahrenden Zug B umbuchen und dabei auf den gleichen Preis bestehen.

Dir ein Überdenken Deines Vergleichs nochmal empfehlende Grüße
der Colaholiker


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