? zu Kartenzeigepflicht bei Stückelung (Fahrkarten und Angebote)

Colaholiker, Frankfurt / Hildesheim, Dienstag, 22.07.2014, 12:25 (vor 3560 Tagen) @ Frankfurt (Main) Süd
bearbeitet von Colaholiker, Dienstag, 22.07.2014, 12:25

So, und jetzt meine Frage: Bin ich bei der Kontrolle verpflichtet, unaufgefordert beide Fahrkarten vorzuzeigen, oder genügt es (so, wie ich es aus Bequemlichkeit bisher meist gehandhabt habe), die Karte zu zeigen, die für den Streckenabschnitt gilt, auf dem die Kontrolle stattfindet?

Ich würde sagen, erstmal ist nur wichtig, daß Du nachweist, daß Du zum Zeitpunkt der Kontrolle eine gültige Fahrkarte hast. Was Du davor/danach tust, ist erstmal zweitrangig. Kann natürlich sein, daß der Zugbegleiter nach Passieren von B vorbeikommt, sich an Deine Nase erinnert und nachfragt, aber dann kannst Du ja die jeweils andere gültige Fahrkarte präsentieren.

Ich habe die Erfahrung gemacht, wenn man mehr als notwendig vorzeigt, führt das gerne zu unnötigen Verwirrungen.

Eine offizielle Regelung in irgendeiner Geschmacksrichtung der Beförderungsbedingungen ist mir nicht bekannt.

Ungestückelte Grüße
der Colaholiker


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