..soweit sich a. d. nachf. Bedingungen nichts anderes ergibt (Fahrkarten und Angebote)

michael_seelze, Dienstag, 22.07.2014, 00:05 (vor 3559 Tagen) @ ICE920

Für die Freifahrt Flex gelten nach Nr. 1 der Bedingungen zur Prämie "Freifahrt Flex" die Beförderungsbedingungen für Personen durch die Unternehmen der Deutschen Bahn AG.

Der Geltungsbereich der Beförderungsbedingungen für Personen durch die Unternehmen der Deutschen Bahn AG (BB Personenverkehr) umfasst nach Nr. 1.1 der BB Personenverkehr die Tarifpunkte gemäß Teil 3 des Entfernungszeigers (Streckenentfernungszeiger, Tfv 603).

Im Entfernungszeiger ist Flensburg(Gr) enthalten. Also gilt die Freifahrt Flex auch von/bis Flensburg(Gr).

Das gilt dann wohl allgemein, oder? Also auch für das mydays-Ticket und das REWE-Ticket, wo man die Bahnhöfe selber eintragen kann? In den BB steht der Satz bei den beiden auch drin.

Der Satz steht bei so gut wie allen Angeboten in den BB (der jeweilige Abschnitt ist ja auch mit "Grundsatz2 überschrieben. Man beachte aber seinen letzten Halbsatz, der in der Regel lautet:

soweit sich aus den nachfolgenden Bedingungen nichts anderes ergibt

Schaue also in die BB zu den von Dir erwähnten Fahrkarten und prüfe, ob sich aus den Bedingungen etwas anderes ergibt.

Gibt es eine Möglichkeit nachzuweisen, dass z.B. Flensburg(Gr) oder Aachen Süd(Gr) im Entfernungsanzeiger enthalten ist, wenn man mal an einen schlecht informierten aber sehr pingeligen Schaffner gerät? Das Dokument ist ja nicht öffentlich einsehbar.

Du kannst aus dem Entfernungszeiger die entsprechenden Seiten ausdrucken. Eine offizielle Möglichkeit an dieses Tarifwerk zu kommen besteht in seiner Bestellung unter der Bestellnummer TCD603 (40,13€ plus Versandkosten) unter dzd-bestellservice@deutschebahn.com.


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