Umleitung & LZB (Allgemeines Forum)

fabs, Braunschweig, Mittwoch, 25.06.2008, 18:11 (vor 5776 Tagen) @ ExpressFreak

Moin!
Das kommt auf die Höchstgeschwindigkeit an, die im Fahrzeitenheft für diese spezielle Zugnummer angegeben ist. Das ist in der Regel die Geschwindigkeit, die der Zug auf seinem planmäßigen Weg höchstes fährt.
Soll heißen: Wenn der Zug normalerweise ausschließlich auf Strecken bis max. 160 km/h fährt, erhält er die Freigabe für 160 km/h - und nicht schneller. In die LZB wird er auf jeden Fall aufgenommen, sofern keine LZB-Störung vorliegt und der Tf für LZB ausgebildet ist (sollte im FV wohl jeder sein):

Ausnahme (bei der Eisenbahn gibt es für alles eine Ausnahme): Wenn in der Fahrplanmitteilung* eine andere Geschwindigkeit für einen bestimmten oder den gesamten Streckenabschnitt der Umleitung angegeben ist, gilt logischer Weise diese. Diese kann auch höher als der reguläre Fahrplan sein.

*Eine Fahrplanmitteilung gibt den Weg der Umleitung detailliert an und ist zwingend erforderlich, wenn der Zug nicht auf seinem Regelweg verkehrt. Diese wird entweder Fernmündlich (Zugfunk) auf einen Vordruck vom Fahrdienstleiter diktiert, persönlich (i. d. R. von der Bahnsteigaufsicht, o. ä.) ausgehändigt oder liegt in gedruckter Form vor (bei geplanten Umleitungen, z. B. Baustellen).

Viele Grüße
fabs

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Es gibt Dinge im Leben, die dich schnell aus der Bahn werfen können!
Zugbegleiter zum Beispiel...


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