Warum die SBB Zugchefs auf Onlineticktes nichts bestaetigen? (Fahrkarten und Angebote)

Twindexx, St. Gallen (CH), Mittwoch, 23.04.2014, 16:05 (vor 3649 Tagen) @ br752

Hoi,

wie hier und da immer wieder diskutiert wird kann man sich sowohl Verspaetungen als auch Zugbindungsaufhebungen auf einem Onlineticket vom DB Zugpersonal oder von der DB Info bestaetigen lassen.

Warum geht das nicht in der Schweiz?

Sowohl SBB Zugchefs noch der Infoschalter "weigern" sich standhaft irgendeinen Satz oder eine Info auf ein deutsches Onlineticket zu schreiben. Es kommt immer die Aussage: "Das duerfen wir nicht."

Das Billett ist in dem Fall ein Vertrag zwischen Dir und Firma D, der kann also nicht einfach mal von Firma S abgeändert werden.

Die SBB haben mit den Beförderungsbedingungen der DB nicht das geringste am Hut.

Woran liegt das? Kann/Darf ein schweizer Zugchef auf einer Schweizer Fahrkarte denn etwas bestaetigen oder ist das dort vollkommen unueblich?

Falls es zu Unregelmässigkeiten im Betrieb kommt, ist das Personal darüber in der Regel auch informiert. Das erübrigt eine Bestätigung bevor man einfach in den nächsten Zug in Richtung Reiseziel einsteigt.

Das ganze wird relevant, wenn man auf eine deutsche Zugbindung zufahert, also Verspaetet aus der Schweiz kommt, wo es keine Zugbindung gibt.

Du kannst fragen, ab man dir eine separate Bestätigung ausdrucken könnte: http://fahrplan.sbb.ch/bin/trainsearch.exe/dn?L=vs_vb&tpl=vb (hier werden alle Verspätungen der letzten vier Tage archiviert).
Die Zugbindung bei der DB können/dürfen die SBB jedoch nicht von sich aus aufheben.


Grüsse aus der Ostschweiz.

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Aktuell im Einsatz auf den Linien IC 1, IC 2, IC 3, IC 21, IR 13, IR 15, IR 27 und IR 70:
Der SBB FV-Dosto.


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