Traglasten beaufsichtigen (Allgemeines Forum)

Colaholiker, Frankfurt / Hildesheim, Donnerstag, 17.04.2014, 09:03 (vor 3656 Tagen) @ michael_seelze

Wie die Sache rechtlich betrachtet würde, wenn Dein an der Glasscheibe abgestellter Koffer tatsächlich mal geklaut werden sollte, weiß ich nicht.

Ganz einfach: Eigenes Verschulden, weil Du Dein Gepäck nicht beaufsichtig hast. Genau aus diesem Grund steht dieser Passus in den Beförderungsbedingungen, daß die Bahn im Zweifel sagen kann "nicht unser Problem".

Disclaimerlose Grüße
der Colaholiker


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