Ticketnachweis trotz BC100 möglich? (Allgemeines Forum)

jor, Montag, 27.04.2009, 17:56 (vor 5470 Tagen) @ faserbruch

Bezüglich der dienstlichen Nutzung einer BC100 gibt es steuerrechtlich eine ganz eindeutige Regelung:

Wenn die Summe der Normalpreise der damit getätigten Dienstreisen den Kaufpreis der Bahncard 100 übersteigt, kann der Arbeitgeber die gesamte Bahncard steuerfrei erstatten. Ansonsten muss jede Zahlung (auch für die Einzelfahrten) wie Lohn versteuert werden.

Als Nachweis gilt eine Auflistung der Fahrten mit Angabe des Fahrpreises (ggf. mit Quelle).

Ob der Arbeitgeber eine Fahrpreis- oder Fahrtbestätigung haben möchte, liegt in seinem Ermessen, ist jedoch steuerrechtlich nicht notwendig.


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