Wer zahlungskräftig ist und seine Rechte kennt. (Allgemeines Forum)

Holger_HAM, Hamm (Westfalen), Montag, 21.10.2013, 10:12 (vor 3811 Tagen) @ markman

Hallo,

ich denke, da hätte man sich doch selber eine Hotel suchen können und die Kosten dafür der Bahn geltend machen können. Es ist nicht zumutbar, so lange auf "etwas" zu warten, jedenfalls nicht zu dieser späten Zeit. Ich kann mir kaum vorstellen, dass die Bahn die Zahlung verweigern würden, wenn man das Geld dann einklagen müsste.

wer über das nötige Kleingeld verfügt und seine Rechte kennt, kann so vorgehen. Studenten, Azubis, Seltenbahnfahrer und ein Teil der Rentner wird das so nicht machen (können).

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Viele Grüße aus Hamm in Westfalen,
Holger
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