155 km/h statt 160 km/h Vmax? (Allgemeines Forum)

Manitou, Dienstag, 13.01.2009, 23:36 (vor 5553 Tagen) @ Steffen (LL)

Die Bremstafeln waren früher auch für Betriebseisenbahner von Bedeutung, wenn Fahrpläne für Sonderzüge bzw. Umleitung von Zügen vom Fahrdienstleiter, Zugführer oder Dispatcher erstellt werden mußten. Dann mußte nach Buchfahrplan entsprechend Neigungsanzeige und vorhandenen Bremshundertsteln in der Bremstafel abgelesen werden, ob und wenn ja wo die Höchstgeschwindigkeit abgesenkt werden mußte. Gleiches galt (speziell bei Güterzügen) auch für die Ausstellung von Vorsichtsbefehlen (jetzt Befehl C), wenn Bremshunderstel fehlten. Ggf. wurden, wenn möglich auch gebremste Leerwagen beigegeben.
Heute werden solche Maßnahmen aber nur noch von den Betriebszentralen angeordnet.


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