Mal ne Frage eingeworfen.... (Fahrkarten und Angebote)

liebe70, Sonntag, 11.01.2009, 17:10 (vor 5576 Tagen) @ stuttgarter

Die EVO gilt nur ergänzend zu den BB Bahn.


Ich würde sagen es ist eher umgekehrt! Die EVO ist eine Rechtsverordnung, die auf jeden Fall Gültigkeit hat. Darauf kann sich jeder Reisende berufen und wird vor Gericht Recht bekommen. Es ist vielmehr so, dass die BB Personenverkehr ERGÄNZEND zur EVO sind. Manche Dinge werden in der EVO nicht geregelt bzw. es finden sich in der EVO Verweise auf weitergehende Regelungen in den BB.

Du mußt es wissen...

Aber: Die BB Personenverkehr gelten für jeden Fahrgast, ob Mitarbeiter oder nicht!

Ach, wirklich? Hast Du überhaupt schon mal die Benutzungsbestimmungen für DB-Mitarbeiterfahrkarten gelesen? Vermutlich nicht.

Die BB Personenverkehr akzeptiert man mit betreten des Fahrzeugs automatisch.

Die akzeptiert man schon dann, wenn man einen Vertrag mit der Bahn abschließt, sprich für sich eine Fahrkarte kauft.

Und außerdem steht auf der Rückseite der Mitarbeiterfahrkarte explizit drauf, dass die BB Personenverkehr gelten.

Daß die NTA-, RCT- und sonstigen Fahrkartenvordrucke universell einsetzbar sind, kommt Dir nicht in den Sinn?

Klar ist natürlich, dass mit der Mitarbeiterfahrkarte andere Regeln gelten. Diese Regelung hat sich die Bahn aber in ihren BB Personenverkehr explizit offengelassen.

Du mußt es wirklich wissen. Hut ab. :-( Ich bin mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit schon etwas länger bei der Bahn und nicht erst seit ein paar Tagen. Nächstes Jahr habe ich 25-jähriges Dienstjubläum, nur mal nebenbei.
Ich habe in meiner Lehrzeit bei der Reichsbahn schon Fahrkarten verkauft, sowohl am Schalter als auch im Zug. Später kamen noch die Bundesbahn-Tarife hinzu und noch später PEP.
Im Oktober 2008 hatte ich im Beisein meiner Gruppenleiterin und meiner Servicemanagerin ein recht langes und intensives Telefongespräch mit der DB-Fachabteilung, die für die Erstellung der Beförderungsbestimmungen der DB zuständig ist. Die Dame am anderen Ende der Telefonleitung echauffierte sich als erstes hochgradig darüber, daß ich die Beförderungsbestimmungen der DB als falsch bzw. fehlerhaft bezeichnete.
Hier ist ein Teil meiner Vorschläge bzw. Hinweise auf die BB Bahn (Texteinfügungen durch mich sind blau gekennzeichnet):

Tfv 600/A - Beförderungsbedingungen für Personen durch die Unternehmen der
Deutschen Bahn AG (BB Personenverkehr)

1.1 Grundsatz
Diese Bedingungen gelten für die Beförderung von Reisenden durch Verkehrsunternehmen des Deutsche Bahn-Konzerns auf allen von diesen im (innerdeutschen) Schienenverkehr befahrenen Strecken, soweit sich aus den nachfolgenden Bestimmungen nicht etwas anderes ergibt. Soweit die Beförderung ganz oder teilweise durch andere Verkehrsunternehmen als die des Deutsche Bahn-Konzerns erbracht wird, kommt der Beförderungsvertrag mit dem die Beförderungsleistung jeweils erbringenden Verkehrsunternehmen und zu dessen Beförderungsbedingungen zustande. Durchgehende Fahrkarten werden ausschließlich im Namen und auf Rechnung des jeweils befördernden Verkehrsunternehmens verkauft.

Anm.: Die Beförderungsbestimmungen im internationalen Verkehr werden bereits durch den TCV-Tarif, Heft I beschrieben. Hier besteht die Gefahr, daß bei Aktionsangeboten wie dem Tchibo-Ticket der Reisende problemlos ins Ausland reisen kann, sofern er die o.g. Bedingungen einhält: DB Fernverkehr (Verkehrsunternehmen des Deutsche Bahn-Konzerns) fährt mit dem ICE3 bis Paris (auf allen von diesen im Schienenverkehr befahrenen Strecken).

Ergebnis: abgelehnt! Gleich der erste Satz: Das Wort "innerdeutsch" wird deswegen nicht eingefügt, weil aus den BB Bahn klar zu erkennen sei, daß es sich bei Normal- und Sparpreisen sowie der BC 100 um innerdeutsche Fahrkarten handeln würde. Aha.


2.2 Fahrkarte Anfangsstrecke
Ist am Fahrkartenautomaten das Reiseziel (oder die gewünschte Produktklasse) nicht ausgewiesen, ist am Automaten eine „Fahrkarte Anfangsstrecke“ zum Preis von 15 €, für alleinreisende Kinder (oder BC-Inhaber) von 7,50 € bzw. zum Preis von 10 €, für alleinreisende Kinder (oder BC-Inhaber) von 5,00 € zu lösen.

Anm. 1: Die „Fahrkarte Anfangsstrecke“ gibt es nur an reinen Nv-Automaten. Wenn der Reisende seine Fahrt in einer höheren Produktklasse fortsetzen will, wird er durch das Erheben des Bordzuschlages beim Kauf der Übergangskarte (Produktwechsel) bestraft, obwohl er keine Möglichkeit hatte, eine Fahrkarte nach seinen Wünschen zu erwerben.
Anm. 2: BC-Inhaber zahlen, genauso wie alleinreisende Kinder, einen ermäßigten Fahrpreis. Wieso sollen sie dann nicht auch eine ermäßigte „Fahrkarte Anfangsstrecke“ kaufen dürfen?
Anm. 3: Was machen die Reisenden, die nicht (mehr) ausreichend Bargeld zum Kauf der „Fahrkarte Anfangsstrecke“ zum Preis von 15 Euro bzw. 10 Euro haben?

Ergebnis: abgelehnt! Um es kurz zu machen: Die Fahrkarte Anfangsstrecke ist nicht gewünscht und gibt es nur auf ausdrücklichen Wunsch einzelner Länder. Es wurden alle meine Vorschläge abgelehnt. Ein erwachsener Reisender darf außerdem nur eine Fahrkarte Anfangsstrecke für einen Erwachsenen lösen, egal ob er eine BC besitzt oder nicht. Hat er nicht ausreichend Bargeld dabei, um sich eine Fahrkarte Anfangsstrecke für einen Erwachsenen zu kaufen, ist er de facto "Reisender ohne gültigen Fahrausweis" - natürlich mit allen Konsequenzen.

Spätestens hier war mir klar, daß das ausgeht wie das Hornberger Schießen – und sich nichts ändert. :-( Diese beschriebene Pseudologik ist mir immer noch unverständlich.


3.9 Erhöhter Fahrpreis, Bordpreis
3.9.2 Statt des erhöhten Fahrpreises hat der Reisende in Zügen, in denen ein Verkauf von Fahrkarten stattfindet, den festgesetzten Bordpreis zu bezahlen, wenn er dem Zugbegleitpersonal bei der Prüfung der Fahrkarten unaufgefordert meldet, dass er keine gültige Fahrkarte besitzt und sofort eine Fahrkarte erwirbt; es sei denn, der Reisende ist seiner Verpflichtung zum Kauf der Fahrkarte beim Triebfahrzeugführer vor Abfahrt des Zuges bzw. nach Betreten des Fahrzeuges an den Automaten gemäß Nr. 2.1 oder zum Kauf der „Fahrkarte Anfangsstrecke“ gemäß Nr. 2.2 nicht nachgekommen. Diese Regelung gilt auch für den Erwerb von („Sparpreis Zusatz“-,) Übergang- und Umwegfahrkarten.

Anm.1: Es ist nicht geregelt, ob der Reisende im Zug beim Sparpreis Zusatz ebenfalls den Bordpreis zu entrichten hat, wenn eine personalbediente Verkaufsstelle geschlossen ist.
Anm.2: Es ist empfehlenswert, einen Passus einzufügen, der den zur Annahme von Bargeld geeigneten betriebsbereiten Automaten erklärt. Ein zur Annahme von Bargeld geeigneter Automat, der „passend zahlen“ anzeigt, ist nur noch eingeschränkt betriebsbereit.

Ergebnis: abgelehnt! Wenn man also eine Fahrkarte hat und einen Übergang in die 1.Klasse bzw. einen Produktwechsel von IC/EC auf ICE machen will oder eine Umwegkarte kaufen will, dann kann man eine Fahrkarte Anfangsstrecke lösen, die mit dem Preis der im Zug zu lösenden Übergangs-, Umwegkarte verrechnet wird. Nur bei einem "Sparpreis Zusatz" ist dieses nicht möglich?

Tfv 600/B Bedingungen für den Erwerb und die Nutzung von Zeitkarten (Zeitkarten)

2.Geltungsumfang
2.3 Eine Streckenzeitkarte, die als JahresCard oder Monatskarte ausgegeben wird, berechtigt zur unentgeltlichen Mitnahme von bis zu vier Personen (für eine Hin- und Rückfahrt) an Samstagen.

Anm.: Da es schon Mißbrauchsfälle auf der Strecke Berlin- Hamburg gegeben hat, wo JahresCard-Inhaber den ganzen Tag gegen Entgelt Mitfahrer mitnahmen, ist die Reduzierung auf eine Hin- und Rückfahrtund eine Person sinnvoll. Kinder in Begleitung der Eltern usw.

Ergebnis: abgelehnt, wird aber ggf. noch angepaßt. Hier gingen mir die Regelungen nicht weit genug, da massiver Mißbrauch betrieben wird, siehe auch: http://www.taz.de/1/leben/alltag/artikel/1/gluecksjaeger-auf-der-schnellzugtrasse. So schlug ich im Telefonat vor, die Mitnahmeregelung auf eine Person und ggf. eigner Kinder zu beschränken. Das traut man sich nicht. Welchen Reibach diejenigen machen, die das Teil zweckentfremden, steht im o.g. Link. Mittlerweile ist da die Konzersicherheit dran (aber auch erst, nachdem ich denen die Webseite und die „Angebote“ frei Haus lieferte).


Tfv 600/K - Bedingungen für Teilnehmer am bahn.bonus-Programm der Deutschen Bahn AG (bahn.bonus)

2.1 Anmeldung
Teilnahmeberechtigt sind Inhaber einer (i) BahnCard, (ii) BonusCard Business und (iii) persönlichen JahresCard im Wert von mindestens 2.000 € (JahresCard 2000).

Anm.: Hier werden Inhaber einer persönlichen JahresCard benachteiligt. Die unterste Prämienschwelle liegt bei 500 Bonuspunkten.
Ergebnis: Das soll überarbeitet werden.

Das war nur ein kleiner Teil meiner Anregungen. Vielleicht können andere hier beurteilen, ob die Vorschläge sinnvoll sind oder nicht.

Wenn Du also meinst, unbedingt Recht behalten zu wollen, obwohl das was Du von Dir gibst, definitiv falsch ist - dann bitte. Ich kann damit leben. Hoffentlich gerät der eine oder andere mit seinem Pseudo-/Halb-"Fachwissen" an den richtigen Zub, besonders wenn er DB-Mitarbeiter ist. Bei einer FN mit Code 77 wird nicht lange gefackelt - und bei einem Zugbericht mit Code 316 auch nicht. Das ergab schon bei einigen neben einer arbeitsrechtlichen Konsequenz auch den vorübergehenden bzw. dauerhaften Verlust der Fahrvergünstigung, Familienmitglieder eingeschlossen.

Für mich ist hier EOD.

Gruß, Ralf


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