Mit BC100 zum BC25 Tarif fahren (Fahrkarten und Angebote)

Markus-P, Donnerstag, 12.06.2008, 21:37 (vor 5790 Tagen) @ liebe70

Ich meine es stand mal eine zeitlang anders in den Beförderungsbedingungen.

Nach der aktuellen Version ist es aber nicht zulässig.


So? Wollen wir mal schauen, was in der aktuellen Version der BB Bahn steht?

Zitat:
3.3 Sparpreis

3.3.1 Fahrkarten sind zum Sparpreis erhältlich, wenn zumindest eine Teilstrecke in Zügen der Produktklassen ICE oder IC/EC zurückgelegt wird. Sie berechtigen nur zu Fahrten in den Zügen und der Wagenklasse sowie an den Tagen und Zeiten, die in der Fahrkarte bezeichnet sind (Zugbindung). (Hervorhebung von mir.)

Fahrkarten zum Sparpreis gelten also nach wie vor nur in der Wagenklasse, die auf der Fahrkarte angegeben ist.


Die Eisenbahn-Verkehrsordnung (EVO) beschreibt dazu im § 13 - Unterbringung der Reisenden folgendes,

Zitat:
Der Reisende hat Anspruch auf Beförderung in der Klasse, auf die sein Fahrausweis lautet. Ein Anspruch auf einen Sitzplatz oder auf Unterbringung in der 1. Klasse, bei Platzmangel inder 2. Klasse, besteht nicht.

Das ist sehr eindeutig.

Obwohl die ist sehr unglücklich formuliert.


Nein, hier gibt es keine "unglückliche Formulierung".

Gruß, Ralf

Hallo Ralf,

ich hatte nur bis hier gelesen.

"2.4 Beförderung (Beförderungsbedingungen)
Ein Anspruch auf Beförderung besteht nur bei Vorlage einer gültigen Fahrkarte. Die auf der
Fahrkarte enthaltenen Angaben sind für die Beförderung maßgebend. Eine Fahrkarte für eine
höhere Produktklasse berechtigt, soweit keine Zugbindung besteht, auch zur Beförderung in
einer niedrigeren Produktklasse. Eine Fahrkarte der 1. Wagenklasse gilt auch für die 2. Wagenklasse."

Ich finde der dritte und vierte Satz widersprechen sich doch so ein wenig.
Aber zum Glück hat den Bahn weiteres in einem anderen Punkt der Beförderungsbedingungen geregelt.

Ich dachte die Regelung wäre im Rahmen der erste Klasse Offensive geändert worden, weil jetzt doch bahn.comfort Kunden bei Belegung aller bahn.comfort Plätze in die zweite Klasse umgesetzt werden sollen. Das würde aber den Bestimmungen widersprechen.

Wie sieht es denn aus wenn die Bahn mal wieder wie heute morgen keine oder nur sehr wenige erste Klasse Wagen im Zug mitführt, muss man dann zurückbleiben? Wenn kein Platz in den Wagen ist.

Gruß
Markus


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