Hinterer Führerstand als "Pausenraum"? (Allgemeines Forum)

Martin, Freitag, 09.01.2009, 10:02 (vor 5586 Tagen) @ Jogi

Könnte man nicht den hinteren Führerstand als Pausenraum "deklarieren"? Jetzt nicht gerade im ICE-2, aber sonst dürfte das doch machbar sein?

In der Praxis kann man bei jedem Triebzug während der Fahrt in die Führerräume gelangen, auch beim ICE 2. Die Zugbegleiter dürfen Triebköpfe schon aus Sicherheitsgründen eigentlich nicht betreten, weil sie keine Einweisung/Kenntnis über bestehende Gefahren (z.B. drehende Teile [-> Luftpresser], elektrische Anlagen) haben. Grundsätzlich haben Zub in den Führerräumen nichts zu suchen, egal ob diese besetzt sind oder nicht; Ausnahmen gibt es dazu aber.

Denn seine Arbeitspause quasi mitten in seinem Arbeitsumfeld zu haben ist wirklich bestenfalls als Witz zu bezeichnen.

Ist ein Führerraum kein Arbeitsumfeld? Eine Pause im Führerraum ist nicht abzugsfähig, ich bekomme also die gesetzliche Pause auch als Arbeitszeit gutgeschrieben.


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