IC-Reservierungsanzeige defekt? was gilt? (Allgemeines Forum)

superduper, Dienstag, 25.11.2008, 19:44 (vor 5603 Tagen) @ liebe70

BB Bahn
5.3 Umtausch, Erstattung
Konnten reservierte Sitzplätze nicht zugeteilt oder zugeteilte Sitzplätze nicht bereitgehalten oder
wegen Verspätung eines Zuges nicht eingenommen werden, hat der Reisende Anspruch auf
Rückzahlung des Reservierungsentgelts. Im Übrigen sind Umtausch und Erstattung ausgeschlossen.

EBO
§ 13 Unterbringung der Reisenden
(1) Der Reisende hat Anspruch auf Beförderung in der Klasse, auf die sein Fahrausweis lautet. Ein Anspruch
auf einen Sitzplatz oder auf Unterbringung in der 1. Klasse bei Platzmangel in der 2. Klasse besteht nicht.
Der Tarif kann Ausnahmen zulassen. Das Eisenbahnpersonal ist berechtigt, den Reisenden Plätze anzuweisen.
Auf Verlangen der Reisenden ist es verpflichtet, für deren Unterbringung zu sorgen.
(2) Der Reisende hat keinen Anspruch auf Entschädigung, wenn er keinen Sitzplatz findet und ihm keiner
angewiesen werden kann.

Jetzt sagt mir bitte mal bitte wo hier steht, dass ein Fahrgast aufstehen muss, wenn ein anderer mit einer Reservierung kommt die nicht angezeigt wird?


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