Frage zum EBA (Allgemeines Forum)
Hallo,
zunächst einmal:
Die DB ist seit dem 1. Januar 1994 privatisiert !!!
(Seither heißt es "Deutsche Bahn AG")
Das einzige, was derzeit herumgeistert ist, dass die Bundesrepublik Deutschland ein paar ihrer Aktien (nämlich 24,9% davon) an der Börse meistbietend verkaufen will.
Jetzt aber zur Frage:
Das EBA darf folgenden Verkehrsunternehmen Weisungen erteilen:
- allen Verkehrsunternehmen, die das Netz der Deutschen Bahn AG benutzen [und damit bundesweit tätig sind].
Außerhalb des Netzes ist die "Landesaufsicht für den Eisenbahnbetrieb" jeweils für das Gebiet des eigenen Bundeslandes zuständig. Die Bundesländer können allerdings das EBA mit den Aufgaben der Landesaufsicht beauftragen. (Das haben soweit ich weiß auch einige Bundesländer getan.) In diesen Fällen darf das EBA auch außerhalb des DB-Netzes tätig werden.
Und wenn die DB wieder verstaatlicht würde ...
... dann würde das EBA wieder zu einer Abteilung der Staatsbahn werden (so wie es bis 31. Dezember 1993 der Fall war).
Gruß
Trainspotter D
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moonglum,
23.10.2008, 18:18
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Trainspotter D,
23.10.2008, 19:00
- Frage zum EBA - moonglum, 23.10.2008, 21:47
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Trainspotter D,
23.10.2008, 19:00