Bahnkunden erhalten mehr Rechte bei Verspätungen (Allgemeines Forum)

Holger_HAM, Hamm (Westfalen), Mittwoch, 01.10.2008, 19:42 (vor 5658 Tagen) @ ExpressFreak

Hallo,

Bei Gründen für die höhere Gewalt verantwortlich ist (Suizid, Unwetter...) gehört sich meiner Meinung nach höchstens ein Kaffee-Gutschein ausgeteilt. Was kann die Bahn bitte dafür?

nix. Und deshalb wird sie dann auch nichts zahlen müssen. In der Berichterstattung wurde darauf jedoch nicht eingegangen.

Was anderes ist es natürlich wenn jetzt zum Beispiel ein Schaden am Tfz usw. auftritt. Da ist eine Entschädigung natürlich mehr als nur gerechtfertigt.

Da ist es eindeutig. Aber natürlich wird es immer wieder Fälle geben, in denen die Schuldfrage schwer zu klären ist. Ein Beispiel wäre dafür die S4 im Ruhrgebiet vor dem Sturm Kyrill gewesen. Dort wurden die Züge durch die herabhängenden Äste über Kilometer gebürstet. Nach Regenfällen musste zeitweise der Betrieb eingestellt werden. Da hat dann der Infrastrukturbetreiber, jedoch nicht das EVU versagt.

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Viele Grüße aus Hamm in Westfalen,
Holger
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